Rechtsanwalt Peter Eichhorn


Ich berate und vertrete Sie im

Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf- und Mietrecht),

Verkehrsrecht und

Verwaltungsrecht.

 

Das Vertragsrecht umfasst alle Verträge, einzelne Klauseln und das Recht des "Kleingedruckten", d.h. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Verkehrsrecht beinhaltet zum Einen das Zivilverkehrsrecht (Schadensersatz, Versicherungsstreitigkeiten), zum Anderen aber auch Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten.

Mit Verwaltungsrecht werden alle rechtlichen Beziehungen zwischen Behörden/ Ämtern und den Bürgern umschrieben.


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